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Ausschreibung Großkalibergewehr (DG1)
D.6 Dienstgewehr 1 (DG 1)
D.6.1 Waffe
Zugelassen sind alle Dienstgewehre, die zum Verschiessen von Metallpatronen mit
Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, bei der Polizei, beim
Grenzschutz oder beim Zoll über das Versuchsstadium hinaus geführt wurden oder derzeit werden. Nicht zugelassen sind speziell für
militärsportliche Zwecke eingeführte oder verbesserte Dienstgewehre, jedoch darf das M1A auch in der National Match-Version (nicht Super-
D.6.2 Abzug
Der Abzug darf nicht verändert werden. Der Abzugswiderstand im Moment der Auslösung darf nicht geringer als 1500 p sein. Hiervon
ausgenommen ist der Schmidt Rubin K 31, der bauartbedingt ein Abzugsgewicht von 1300 p halten muss.
D.6.3 Schäftung
Der Schaft des Dienstgewehres darf nicht verändert werden. Eine Bettung des Systems und eine Innenschaftbearbeitung sind erlaubt. Das Verändern der Form der Beschläge bzw. das Weglassen von Beschlägen und Visierteilen ist nicht zulässig. Aufgesetzte Schaftbacken an Dienstgewehren sind nicht zulässig. Hochklappbare Schaftkappen dürfen nur in geschlossener Position benutzt werden.
D.6.4 Schießriemen
Schießriemen jeglicher Art sind zulässig. Der Schießriemen muss am Originalriemenbügel befestigt sein. Nicht zulässig ist jegliche Art von Handstopp.
D.6.5 Visierung
Die Visierung muss dem Original entsprechen. Massnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, so weit der Charakter der
Visierung erhalten bleibt. Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflexionen ist erlaubt. "NM"-Visiere beim Garand
sind zugelassen. Feinjustiereinsätze für das Enfield No. 4-Visier sind zugelassen. Die Verwendung von Seiten- und Höhenfeinjustiereinsätzen
in Visieren von Schweden-Mausergewehren, K98 und dessen Abarten sowie den Schweizern G11, K11 und K31 ist zulässig. Die Änderung der Lochgrösse bei Dioptern und die Änderungen von
Kimmen sowohl in Grösse als auch Form ist zulässig, jedoch muss der Charakter der Originalvisierung erhalten bleiben.
D.6.6 Munition
Es ist nur die Verwendung handelsüblicher sowie wiedergeladener
Munition zulässig.
D.6.7 Kaliber
Das Kaliber muss dem bei einer regulären Armee, der Polizei oder der
Zollverwaltung eingeführten Kaliber dieser Waffe entsprechen.
D.6.8 Anschlagart
Es darf nur liegend freihändig geschossen werden.
D.6.9 Schusszahl
Anzahl der Probeschüsse beliebig. 20 Wertungsschüsse bei max. 10
Schüsse pro Scheibe.
D.6.10 Schießzeit
30 min. für Probe- und Wertungsschüsse
D.6.11 Scheibe
Scheibe ISSF 25m/50m Pistole
D.6.12 Anzeige
Die Beobachtung aller Probe- und Wertungsschüsse mit einem Fernglas,
Spektiv ist erlaubt. Auf Ständen mit Zuganlagen ist die Beobachtung jedes
Schusses mittels der Zuganlage erlaubt.
D.6.13 Scheibenentfernung
Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die
Entfernung zur Scheibe 100 m (+/-0,5 m).
D.6.14 Zielhilfsmittel
Schiessbrillen jeglicher Art sind zugelassen.
D.6.15 Bekleidung
Die Verwendung von Schießjacken, Schießmützen und
Schiesßhandschuhen ist erlaubt. Ellenbogenschützer sind nicht zulässig.
Meldung
Bitte schriftlich bis 29.03.2005 an
Christian Pohl, Hauptstr.
136 23860 Rothenhausen
oder cpohl81897@aol.com
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